Ihr Spezialist für Firmenfahrzeuge
Unsere Kanzlei hat sich auf Firmenfahrzeuge spezialisiert. Sie leiten ein kleines oder mittelständisches Unternehmen in Wien oder Niederösterreich? Dann übernehmen wir gerne die steuerliche Abwicklung rund um Ihre betrieblich genutzten Fahrzeuge für Sie.
Bei der Steuer gibt es einige Besonderheiten in Bezug auf die Luxustangente zu beachten. Manchmal kann es lohnender sein, ein Auto als Firmenwagen zu führen, in anderen Fällen ist es sinnvoller, das Auto im Privatvermögen zu haben. Vorteile bei der Steuer bringt Ihnen auch ein Fiskal-LKW ein.
Beim Elektrofahrzeug entfällt der Sachbezug ganz. Wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können zudem statt des pauschalen Sachbezugs die tatsächlichen Kosten der Privatnutzung ansetzen.
Wie Sie mit Ihrem Firmenwagen Steuern sparen
Es gibt einen abgaben- und bürokratieschonenden Ansatz für Ihr Firmenfahrzeug. In vielen Fällen können Sie einen Großteil der Kosten, die Ihr Firmenwagen im betrieblichen Kontext verursacht, steuerlich geltend machen, ohne ein Fahrtenbuch zu führen. Meist ist das Fahrtenbuch unbeliebt, weil es einen Mehraufwand an Bürokratie darstellt. Je nach Fahrzeug und Gestaltung fällt auch der Sachbezug geringer aus oder entfällt ganz, etwa bei Elektrofahrzeugen.
Das Gesetz besagt, dass Aufwendungen für ein Auto steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie betrieblich begründet und angemessen sind. Für die Anschaffung eines PKWs liegt die Angemessenheitsgrenze bei 40.000 € inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe. Diese wird auch als Luxustangente bezeichnet. Von den Anschaffungskosten unabhängige Nutzungsaufwendungen für Ihren PKW, wie Spritkosten, sind voll abzugsfähig. Bei Gebrauchtwagen unter fünf Jahren ist für die Luxustangente der Neupreis maßgeblich. Ist der Wagen älter als fünf Jahre, zählt der tatsächliche Anschaffungspreis. Die Überschreitung der Angemessenheitsgrenze wirkt sich auf den steuerlichen Gewinn aus. Die jährliche Abschreibung ist um den Anteil zu kürzen, den der Betrag über der Grenze an den gesamten Anschaffungskosten ausmacht: Bei 50.000 € Anschaffungskosten sind das 10.000 € von 50.000 €, also 20 Prozent.
Steuervorteile mit einem Fiskal-LKW
Ein Fiskal-LKW fällt unter die Wirtschaftsgüter, für die es einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gibt. Schaffen Sie sich einen Fiskal-LKW an, entfällt die Angemessenheitsprüfung. Ein Vorsteuerabzug ist bei der Anschaffung möglich. Zudem ist eine kürzere Abschreibungsdauer anstatt der üblichen acht Jahre erlaubt. Übrigens können Sie auch bei Elektroautos einen Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die Anschaffungskosten gewisse Grenzen nicht überschreiten.
Befindet sich Ihr Wagen in Ihrem Privatvermögen, so verrechnen Sie die tatsächlichen Kosten oder das Kilometergeld. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, können Sie nur die tatsächlichen Aufwendungen bei der Steuer ansetzen. Wir beraten Sie gerne darüber, was in Ihrem Fall sinnvoller ist. Kontaktieren Sie uns am besten gleich, um einen Termin zu vereinbaren!
Reden wir. Kostet nichts.