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Maßnahmen der ÖGK zur Sicherung der Liquidität der Betriebe im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Durch die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit angeordneten Notmaßnahmen der Regierung gibt es seitens der ÖGK (österreichischen Gesundheitskasse – früher GKK Gebietskrankenkasse) folgende Maßnahmen seit 16.3.2020 in Kraft:

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.

  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.

  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.

  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.

  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden. Diese Maßnahmen gelten bis auf Weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.

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Entwickelt von Oliver Hetzendorfer