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Corona-Hilfspaket für Gastronomie (“Wirtshaus-Paket”)

Die Bundesregierung hat angekündigt, ein Maßnahmenpaket für die Gastronomie (“Wirtshaus-Paket”) mit steuerlichen Entlastungen und weiteren Unterstützungen zum Konsumanreiz zu schnüren. Ein Gesetzesentwurf mit dem Titel 19. COVID-19-Gesetz (IA 537/A) liegt nun vor und enthält folgende Eckpunkte:

  • Anheben der Grenze für steuerfreie Essensgutscheine für Gastronomie von EUR 4,4 Euro auf EUR 8 und für Lebensmittelgutscheine von EUR 1,10 auf EUR 2 ab 1. 7.2020

  • Erhöhen der Absetzbarkeit von Geschäftsessen von 50 % auf 75 % ab 1. Juli bis Ende 2020

  • Senken der Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke von 20 % auf 10 % ab 1.7. bis Ende 2020

  • Abschaffen der Schaumweinsteuer ab 1.7.2020

Weiters sind Erleichterungen bei der Gastgewerbe-Pauschalierung in der Form geplant, dass die Pauschalierungsgrenze von EUR 255.000 auf EUR 400.000 Jahresumsatz, das Grundpauschale von 10 % auf 15 % des Umsatzes und der Mindestpauschalbetrag von EUR 3.000 auf EUR 6.000 angehoben werden. Diese Änderungen werden in der Gastgewerbe-Pauschalierungsverordnung festgelegt.

Alle geplanten Erleichterungen finden Sie auch in den BMF-FAQ zum Corona Hilfspaket unter der Rubrik “Wirtshaus-Paket”.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

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Entwickelt von Oliver Hetzendorfer