Informationsschreiben des Bundesministeriums für Finanzen betreffend Finanzamtszahlungen
Sehr geehrte Damen und Herren!
BITTE KONTROLLIEREN SIE DEN IBAN VOR IHRER NÄCHSTEN ÜBERWEISUNG AN DAS FINANZAMT ÖSTERREICH!
Seit 1.1.2021 wurden Dienststellen innerhalb des Finanzamtes Österreich zusammengelegt. In Folge dessen kam es zu Änderungen bei den Kontennummern, wie aus nachstehender Tabelle ersichtlich ist:
bisheriges Finanzamt (FA) bis 31.12.2020 | seit 1.1.2021 zusammengefasst zur Dienststelle (DST) | neue Kontonummer seit 1.1.2021 |
FA Klagenfurt FA St. Veit Wolfsberg | DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg | AT92 0100 0000 0556 4572 |
FA Kitzbühel Lienz FA Kufstein Schwarz | DST Tirol Os | AT62 0100 0000 0554 4839 |
FA Bregenz | DST Vorarlberg | AT63 0100 0000 0557 4988 |
FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St. Pölten Lilienfeld | DST Niederösterreich Mitte | AT08 0100 0000 0550 4295 |
FA Gänserndorf Mistelbach | DST Weinviertel | AT28 0100 0000 0550 4226 |
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz Umgebung | DST Steiermark Mitte | AT38 0100 0000 0553 4698 |
FA Wien 4/5/10 | DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg | AT31 0100 0000 0550 4075 |
Bis dato hat die BAWAG P.S.K. diese Überweisungen trotzdem entgegengenommen und dem jeweiligen korrekten Konto gutgeschrieben.Das Bundesministerium für Finanzen weist darauf hin, dass noch immer eine nicht unerhebliche Anzahl von Überweisungen an das alte „Finanzamts-Konto“ durchgeführt werden.
Ab 30. September 2021 werden Überweisungen auf die „alte Kontonummer/auf den alten IBAN“ von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.
Bitte kontrollieren Sie Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträge vor Ihrer nächsten Überweisung an die entsprechende Dienststelle des Finanzamts Österreichs und verwenden Sie den aktuell gültigen IBAN.
Sie vermeiden damit unnötige Rücküberweisungen, Säumniszuschläge und Mahnspesen.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmf.gv.at/services/aemter-behoerden/faoe.html