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Mehrwertsteuersenkung ausgeweitet und beschlossen

Die als Hilfe in der Coronavirus-Krise für Unternehmen gedachte temporäre Mehrwertsteuersenkung ist heute im Nationalrat einstimmig beschlossen worden. Dabei wurde mit einem von allen Fraktionen außer der SPÖ eingebrachten Abänderungsantrag der ursprüngliche Vorschlag ausgeweitet.

Mit der Novelle des Umsatzsteuergesetzes wird der Mehrwertsteuersatz unter anderem für Speisen und Getränke in der Gastronomie sowie bei Fleischern und Bäckereien für Kino- und Theaterkarten, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Naturparks, Zoos und Zirkusveranstaltungen sowie für Nächtigung und Logis bis Jahresende auf einheitlich fünf Prozent gesenkt. Sie gilt auch für gewerbliche Beherbergung und Privatzimmervermietungen bzw. die Überlassung von Ferienwohnungen.

Derzeit liegen leider noch keine Gesetzestexte vor, weshalb die Informationen lediglich aus den Aussendungen der Presse basieren (vgl. https://orf.at/#/stories/3171711/)

Hierzu notwendig ist auch die Anpassung der Registrierkasse bzw. der Rechnungssysteme: Entweder wird der temporäre 5 % Umsatzsteuersatz hinterlegt, oder es werden Textanmerkungen bzw. händische Korrekturen oder Korrekturen mittels Stempel auf den Belegen vorgenommen.

Ein entsprechender Mustertext wäre z. B. Nettobetrag und MwSt. auf Bon für den/die Artikel, der/die dem ermäßigten Steuersatz von 5 % unterliegt/unterliegen, ungültig; korrekt 5 %.

(vgl. https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/registrierkassen.html)

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