Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht
Hier eine Aufstellung zum Thema Arbeitsrecht inkl. der gesetzlichen Bestimmungen, Entgeltfortzahlungsverpflichtung und Anmerkungen (vgl. www.aktuelles-arbeitsrecht.at)
Arbeitsverhinderungen:
Erkrankung des Arbeitnehmers
Entgeltfortzahlung:
ja
Gesetzliche Bestimmung:
§ 8 Abs. 1 AngG., § 2 Abs. 1 EFZG
Zuschuss / Kostenersatz:
Zuschuss für EFZ (AUVA)
Gesetzliche Bestimmung:
§ 53b ASVG
Anmerkung:
–
Quarantäne des Arbeitnehmers
Entgeltfortzahlung:
ja
Gesetzliche Bestimmung:
§§ 20, 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz
Zuschuss / Kostenersatz:
ja, Ersatzanspruch (Bruttobezug samt DG-Anteil zur SV)
Gesetzliche Bestimmung:
§ 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz
Anmerkung:
Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Beendigung der Maßnahme bei Bezirksverwaltungsbehörde
Betreuung eines erkrankten Kindes
Entgeltfortzahlung:
ja
Gesetzliche Bestimmung:
§ 16 UrlG
Zuschuss / Kostenersatz:
nein
Gesetzliche Bestimmung:
–
Anmerkung:
Ggf. auch pers. Dienstverhinderung (wenn keine Zustimmung des Arbeitgebers)
Betreuung eines Kindes wegen Kindergarten- oder Schulschließung („Sonderbetreuungsfreistellung“)
Entgeltfortzahlung:
ja
Gesetzliche Bestimmung:
§ 18b AVRAG
Zuschuss / Kostenersatz:
1/3 der Lohnkosten (regelmäßiges Entgelt)
Gesetzliche Bestimmung:
§ 18b AVRAG
Anmerkung:
Antrag innerhalb von 6 Wochen ab Beendigung der Maßnahme bei Abgabenbehörde
Arbeitsverhinderung wegen Verkehrsbehinderung aufgrund von Quarantänemaßnahmen
Entgeltfortzahlung:
ja
Gesetzliche Bestimmung:
§§ 24, 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz
Zuschuss / Kostenersatz:
ja
Gesetzliche Bestimmung:
§ 32 Abs. 1 iVm Abs. 3 Epidemiegesetz
Anmerkung:
Nur bei behördlich (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) veranlasster Quarantäne (§ 24)
Betriebsschließung wegen Maßnahme nach COVID-19-Maßnahmengesetz
Entgeltfortzahlung:
ja?
Gesetzliche Bestimmung:
§ 1 COVID-19-Maßnahmengesetz, § 1155 ABGB?
Zuschuss / Kostenersatz:
Nicht nach dem Epidemiegesetz, sonstiger Kostenersatz derzeit offen
Gesetzliche Bestimmung:
–
Anmerkung:
Höhere Gewalt?
Betriebsschließung wegen Auftragmangels / Arbeitnehmermangels
Entgeltfortzahlung:
ja
Gesetzliche Bestimmung:
§ 1155 ABGB
Zuschuss / Kostenersatz:
nein
Gesetzliche Bestimmung:
–
Anmerkung:
Gegebenenfalls Ersatz für EPU/Familien-unternehmen
Unterlassung der Arbeitsleistung ohne Grund (z. B. Handelsmitarbeiter aus Angst vor Ansteckung)
Entgeltfortzahlung:
nein
Gesetzliche Bestimmung:
–
Zuschuss / Kostenersatz:
–
Gesetzliche Bestimmung:
–
Anmerkung:
–
„Corona-Kurzarbeit“, zeitweise Arbeitszeit von 0 % möglich (wenn im Kurzarbeitszeitraum mind. 10 %) LINK zu Informationen (wko)
Entgeltfortzahlung:
ja
Gesetzliche Bestimmung:
§ 37b AMSG, RL zur „Corona-Kurzarbeit“
Zuschuss / Kostenersatz:
ja
Gesetzliche Bestimmung:
§ 37b AMSG, RL zur „Corona-Kurzarbeit“
Anmerkung:
Vereinfachtes Verfahren, kürzere Bearbeitungsdauer. Höhe der Beihilfe des AMS gestaffelt nach Bruttobezug