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WiEReG Wirtschaftlicher Eigentümer Register Gesetz - jährliche Bestätigungsmeldung


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Januar 2020
Kategorien: Klienten-Info

WiEReG Wirtschaftlicher Eigentümer Register Gesetz - jährliche Bestätigungsmeldung

Durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetzes 2019 kam es zu Neuregelungen im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz („WiEReG“).

Eine wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung, die jährliche Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers durch eine so genannte „Bestätigungsmeldung“ zu dokumentieren. Die Geschäftsführer aller nicht nach § 6 WiEReG meldebefreiten Rechtsträger sind somit verpflichtet, die Daten aktiv in Form einer neuerlichen WiEReG Meldung über das USP Portal (nochmals) jährlich zu bestätigen. Dabei wird die Frist, unter Berücksichtigung allfälliger unterjähriger Änderungsmeldungen, von Tag zu Tag gerechnet und muss spätestens 4 Wochen nach Stichtag (letzte Meldung) abgegeben werden.

Nachdem für die gegenständliche Gesetzesnovelle keine Übergangsfrist vorgesehen ist, empfehlen wir Ihnen dringend, diese Bestätigungsmeldung bis spätestens 7.2.2020 für alle nicht meldebefreiten Rechtsträger durchzuführen.

Sofern Sie diese Bestätigungsmeldungen nicht selbst durchführen wollen, können wir Sie sehr gerne hierbei unterstützen. Hierfür bitten wir um zeitnahes, schriftliches Feedback (Beauftragung per Mail ist möglich). Nutzen Sie hierzu unser Informationsblatt WiEReG (zu finden unter Downloads).

Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia

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